Liebe Schulen, aufgepasst!

Die Vorgaben zur Ausbildung in Erster Hilfe sind für Schulen besonders umfangreich.
Sie als Schule müssen daher zwei unterschiedliche Arten von Ersthelfern stellen.
Wir erklären Ihnen wie!

Ersthelfer gemäß DGUV
über 7.5 Stunden

  • Ab zwei nicht verbeamteten Personen, die an Ihrer Schule arbeiten, müssen Sie mindesten eine:n Ersthelfer:in stellen.
  • Beschäftigt Ihre Schule mehr als 20 nicht verbeamtete Personen, müssen mindestens 10% Ersthelfer:innen ausgebildet sein.
  • Achtung: Dazu zählen sowohl angestellte Lehrer:innen, als auch Hausmeister:in, die Küchenhelfer:in und jede Honorarkraft bis zur Hausaufgabenbetreuung.
  • Ihre Ersthelfer müssen sich alle zwei Jahre fortbilden lassen. Das ist der „große“ Erste-Hilfe-Kurs über 7.5 Stunden.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen Schule
über 4.5 Stunden

  • Lehrer:innen der Fachrichtungen Sport, Naturwissenschaften und der praktischen Ausbildung an beruflichen Schulen,
  • Lehrer:innen, die an Ausflügen, Klassenreisen, Besichtigungen etc. teilnehmen,
  • Schulverwaltungskräfte und sonstige Arbeitnehmer, müssen diesen Kurs alle vier Jahre belegen.

Wir empfehlen diesen Kurs jährlich für alle!